Jedes Unternehmen hat spezifische und komplexe Prozesse, wobei diverse Abfälle entstehen. Eine Vielzahl von Dokumentationspflichten, gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen sind bei der Entsorgung von gewerblichen Abfällen zu beachten. Wir unterstützen Sie dabei, die individuellen ökonomischen Ziele Ihres Unternehmens mit der Sicherheit der Entsorgung in Einklang zu bringen, damit Sie sich auf Ihr
Kerngeschäft konzentrieren können. Von betrieblichen Gesamtkonzepten über ein zentrales Abfallmanagement bis hin zu Abfallbilanzen und Entsorgungslogistik – als erfahrener und kompetenter Partner bieten wir Ihnen individuelle Lösungen. Wir handeln mit Verantwortung und garantieren Ihnen langfristige Entsorgungssicherheit. Sprechen Sie uns gerne an!
Eine Übersicht unserer Abfallarten für unsere Gewerbebetriebe und Privatkunden:
Gefährliche Abfälle unterliegen der Nachweispflicht. Seit dem 01. April 2010 müssen Dokumente elektronisch empfangen, versendet, verteilt und in einem elektronischen Register gesichert werden. Über virtuelle Postfächer der Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) verläuft der Datenverkehr zwischen Wirtschaft und Behörden. Die elektronische Unterzeichnung der Dokumente durch Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger efolgt mit einer speziellen personenbezogenen Signaturkarte. Duch das elektronische Nachweisverfahren soll eine eine effizientere und umweltschonendere abfallrechtliche Überwachung erfolgen.