Vohle ist jetzt Hartmann! Ab 01.08.2023 begrüßen wir auch die bisherigen Kunden von Vohle unter dem Dach von Hartmann Entsorgung.

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+49 2371 944644

Montag bis Freitag 6:30 bis 17:00 Uhr
Samstag von 8:00 bis 12:30 Uhr

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Gefährliche Abfälle

Hartmann ist im Bereich Sonderabfallentsorgung ein spezialisierter Anbieter von Standard- und Sonderleistungen in Deutschland. Für die Behandlung von flüssigen Sonderabfällen besteht eine Kapazität von insgesamt rund 200.000 Jahrestonnen. Eine große Bedeutung haben neben den modernen Behandlungsanlagen die Zwischenläger, in denen eine kurzfristige Annahme von Abfällen erfolgen kann. Mengen werden hier chargiert, konfektioniert und zu transportfähigen Einheiten zusammengestellt.

Als besonderen Service können Abfälle nach Absprache auch außerhalb der normalen Betriebszeiten angenommen werden. Dies erleichtert Industrieunternehmen beispielsweise die Planung von Stillstandszeiten, in deren Verlauf Abfälle umgehend entsorgt werden müssen.

Hartmann entsorgt feste wie flüssige Sonderabfälle auf jederzeit nachvollziehbaren Entsorgungswegen mit der gebotenen Sorgfalt gesetzeskonform in eigenen Anlagen oder über eigene Kontingente in Fremdanlagen. Fachlich qualifizierte Beratung, moderne Fahrzeuge, leistungsfähige Anlagen und optimal ausgerüstete Laboratorien: Alles aus einer Hand.

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Analysen sind Vertrauenssache

Kein Abfall ist wie der andere. Erfahrung hilft, Routine aber gibt es nicht. Oft ist die chemische Analyse der einzige Weg, Gefahren für Mensch und Umwelt zu erkennen und Rückschlüsse auf den weiteren Umgang mit einem Abfall zu ziehen. Da ist es von Vorteil, wenn Labor und Personal auf Abfälle spezialisiert sind. Als zugelassene Untersuchungsstelle gemäß § 25 LAbfG und durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor (Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage [D-PL-20103-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang.) führen wir beauftragte Untersuchungen ordnungsgemäß, unparteiisch und unabhängig durch. Unter anderem bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Alle Untersuchungen entsprechen in vollem Umfang den Anforderungen im Rahmen der jeweils vorgeschriebenen Parameter und Verfahren. Die Probenahme erfolgt auf der Grundlage von LAGA PN 98. Bei Bedarf mit Probenahmeprotokoll und Probenvorbereitungsprotokoll.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Gefährliche Abfälle unterliegen der Nachweispflicht. Seit dem  01. April 2010 müssen Dokumente elektronisch empfangen, versendet, verteilt und in einem elektronischen Register gesichert werden. Über virtuelle Postfächer der Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) verläuft der Datenverkehr zwischen Wirtschaft und Behörden. Die elektronische Unterzeichnung der Dokumente durch Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger efolgt mit einer speziellen personenbezogenen Signaturkarte. Duch das elektronische Nachweisverfahren soll eine eine effizientere und umweltschonendere abfallrechtliche Überwachung erfolgen. 

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